
Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Vereinbarung von Stunden- oder Pauschalhonoraren ist jedoch ebenfalls möglich. Wir besprechen mit Ihnen, was für Ihren Fall sinnvoll ist.
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, wickeln wir für Sie auch den Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutz-Versicherung ab.
Wir informieren Sie auch über die Möglichkeit, Beratungs- und/oder
Prozesskostenhilfe zu beantragen.